Von 1945 bis 1950 nutzt das sowjetische Innenministerium (NKWD) das Gefängnis. Viele der Inhaftierten kommen ohne Gerichtsverhandlung in das Speziallager Nr. 6 in Jamlitz. In der Zeit von Dezember 1945 bis April 1947 werden insgesamt 1.306 Häftlinge per Lastwagen nach Jamlitz gebracht. In das Speziallager Ketschendorf müssen Häftlinge aus Cottbus zu Fuß marschieren. Ab 1950 übernimmt das MfS das Gefängnis, welches Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet wurde und bis Ende der 1970er Jahre eine sehr primitive Ausstattung aufweist. 1977 erst werden Toiletten und Waschbecken in den Zellen installiert sowie Duschen in der Haftanstalt eingebaut. Das Gefängnis ist mit 50 Zellen für 100 Häftlinge eingerichtet. Wie in allen MfS-Untersuchungshaftanstalten setzen vollständige Isolation, stundenlange Verhöre, Schlafentzug und Schikanen durch das Aufsichtspersonal den Häftlingen zu. Unschuldige, die als „Staatsfeinde“ beschuldigt werden, warten hier auf ihre Verurteilung. In dem ehemaligen Untersuchungsgefängnis ist heute ein Teil des Landgerichts Cottbus untergebracht.
Die im Gefängnis in Waldheim 1950 durchgeführten "Waldheimer Prozesse" sind Beispiel der Willkür-Justiz in der DDR.
Historischer Ort