Nach dem Ende des Nationalsozialismus bildeten Entnazifizierung und Stalinisierung die Grundlage einer neuen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Diktaturen nehmen Einfluss auf alle Lebensbereiche, auch auf den Alltag der Bevölkerung. Mit repressiven Maßnahmen versuchen sie, jeglichen Widerstand zu unterdrücken. Im System der SBZ und später der DDR hatte politische Repression - und mit ihr der Strafvollzug - einen herausgehobenen Stellenwert. Recht und Justiz fügten sich in das System totalitärer Herrschaft ein, das politische Strafrecht diente als Unterdrückungselement. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) setzte sich auch über die von ihr geschaffene Rechtsordnung hinweg.
Gefangenenstreik in der Haftanstalt Bautzen I, 1989Mit dem Vordringen der Roten Armee nach Westen gelangte das Lagersystem des GULag auch nach Deutschland. Die ersten Internierungs- bzw. Speziallager errichteten die sowjetischen Truppen in den ehemals deutschen Ostgebieten, in Graudenz (Westpreußen), in Landsberg/Warthe, in Posen und in Tost (Oberschlesien). Ab Mai 1945 folgten in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Speziallager an elf Standorten. Für diese Lager wurden in erster Linie ehemalige nationalsozialistische Konzentrationslager (Sachsenhausen, Buchenwald, Jamlitz), Kriegsgefangenenlager (Fünfeichen, Mühlberg) und Strafanstalten (Bautzen, Torgau) genutzt. Sie waren zuerst der Roten Armee, dann einer Sonderverwaltung der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) in Berlin-Hohenschönhausen und ab Sommer 1948 direkt der Hauptverwaltung Lager (Verwaltung GULag) des sowjetischen Innenministeriums (NKWD: Narodny kommissariat wnutrennich del, Volkskommisariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Internierungslager waren zunächst keine Besonderheit der sowjetischen Besatzungszone. Auch die Westalliierten richteten in ihren Besatzungszonen Lager ein. Allerdings waren sie, anders als die sowjetischen Speziallager, keine Instrumente zur Unterdrückung der Bevölkerung.
Die sowjetischen Speziallager dienten vordergründig der Internierung von Nationalsozialisten, waren aber gleichzeitig Teil des stalinistischen Terrors zur Durchsetzung politischer Ziele. Entsprechend waren die Insassen vor allem in den Jahren 1945 und 1946 Internierte, die ohne Verfahren festgehalten wurden. Ab 1946 kamen von Sowjetischen Militärtribunalen (SMT) Verurteilte hinzu. Viele Internierte waren Jugendliche, die unter dem Verdacht standen, Mitglieder des nationalsozialistischen Partisanenverbandes "Werwolf" gewesen zu sein. Interniert wurden ebenfalls ehemalige Wehrmachtsangehörige und Personen, die eine offene oder vermutete kritische Haltung gegenüber dem Stalinismus in der SBZ hatten. Ab 1946 erhöhte sich die Zahl verurteilter vermeintlicher Spione, sowie derjenigen von Mitgliedern der bürgerlichen Parteien LDP (Liberal-Demokratische Partei Deutschlands) und CDU (Christlich Demokratische Union), von Sozialdemokraten, Oppositionellen aus den Reihen der Kommunisten und linker Splittergruppen. Unter diesen Personengruppen fanden sich viele, die bereits im Nationalsozialismus verfolgt worden waren. Die Festnahme erfolgte auf der Basis einer vermutlich umfassenden Registrierung der deutschen Bevölkerung und infolge zahlreicher - oft beliebiger - Denunziationen. In vielen Fällen war auch reine Willkür der sowjetischen Besatzungsmacht ausschlaggebend. Bedeutende Funktionsträger des Nationalsozialismus waren unter den Häftlingen selten zu finden.
Die Lebensbedingungen in den Speziallagern waren ausgesprochen schlecht. Hunger, Krankheiten und Perspektivlosigkeit prägten den Alltag. Viele Häftlinge wurden in Zwangsarbeits- bzw. Kriegsgefangenenlager in der Sowjetunion verschleppt, um dort schwerste Arbeiten zu leisten. Insgesamt waren in den Speziallagern ca. 189.000 Häftlinge interniert. Fast jeder Dritte fand den Tod. Im März 1948 erfolgte die erste große Entlassungswelle, im Januar/Februar 1950 eine weitere. Die letzten Speziallager Buchenwald, Bautzen und Sachsenhausen wurden zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Die sowjetischen Instanzen übergaben fast 14.000 Häftlinge an die Strafvollzugseinrichtungen der DDR. 3.422 Internierte bestimmte die sowjetische Seite zur Aburteilung durch ein Gericht der DDR und überführte sie in das Zuchthaus Waldheim. In den politisch motivierten so genannten "Waldheimer Prozessen" verurteilte die DDR-Gerichtsbarkeit eine überwältigende Mehrheit der Gefangenen zu langjährigen Freiheitsstrafen, aber auch 33 Internierte zum Tod. Rechtsstaatlichen Kriterien entsprachen diese Urteile nicht.
Bis 1989 wurde über die Speziallager in der DDR nicht öffentlich gesprochen. Erst mit der friedlichen Revolution trauten sich viele ehemalige Häftlinge, die "Schweigelager" zu thematisieren. Sie litten vor allem unter der immer noch nachwirkenden Propaganda, zu Recht als vermeintliche Nationalsozialisten inhaftiert gewesen zu sein. Erste Funde von Massengräbern 1989/1990 trugen wesentlich zur Delegitimierung dieser Lager und zur Korrektur dieses Bildes bei.
Neben den Speziallagern gab es weitere sowjetische Haftorte. Bei allen Truppenteilen existierten in der SBZ Sowjetische Militärtribunale (SMT), die vordergründig Kriegsverbrechen und Aktionen gegen die Besatzungsmacht ahndeten, jedoch auch jede Form oppositionellen Verhaltens. Die Militärtribunale trugen zur Sicherung des Besatzungsregimes und zur Stalinisierung der SBZ bei. Sie nutzten in der Regel bereits vorhandene Untersuchungs- und/oder Gerichtsgefängnisse. Auch der militärische Geheimdienst unterhielt in der Potsdamer Leistikowstraße eine berüchtigte Haftanstalt. Es gab zudem zahlreiche weitere Arrestlokale und kleinere Untersuchungsgefängnisse. Folter, Hunger und extrem schlechte hygienische Zustände waren typisch für diese sogenannten "GPU-Keller", benannt nach der ehemaligen sowjetischen Geheimpolizei.
Ihren Sitz hatten die Militärtribunale in den Hauptstädten der Länder der SBZ, sie tagten jedoch auch in anderen Orten. Ihre in der Regel unverhältnismäßig hohen und nicht rechtsstaatlichen Urteile gegen ca. 35.000 Deutsche waren unmittelbar wirksam. Die Militärstaatsanwälte konnten in laufende politische Verfahren erst eingreifen, wenn die Geheimpolizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hatte. Typisch waren undifferenzierte Urteile zwischen zehn und 25 Jahren Haft. Die verhängten Todesurteile wurden in der Regel in Moskau vollstreckt. Allein auf dem Donskoje-Friedhof sind 927 hingerichtete Deutsche bestattet. Die SMT-Verfahren fanden in der Regel ohne Zeugen und ausreichende Beweisführung statt, gelegentlich gab es jedoch auch öffentliche Schauprozesse. Formal existierte die sowjetische Militärrechtssprechung bis zum Abkommen über die zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen in der DDR 1957, de facto endete sie jedoch mit der formalen Anerkennung der Souveränität der DDR durch die Sowjetunion 1955.
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war für die SED das entscheidende Herrschaftsinstrument zum Erhalt und zum Ausbau ihrer Macht. Die Staatssicherheit war stets "Schild und Schwert" der Partei. In dieser Geheimpolizei vereinte sich die Unterdrückung der Bevölkerung im eigenen Land mit Spionagefunktionen, besonders gegenüber der Bundesrepublik. Das MfS hatte sowohl die Befugnisse eines Untersuchungsorgans mit eigenen Haftanstalten als auch diejenigen eines geheimen Nachrichtendienstes. Seine Zuständigkeiten waren niemals präzise formuliert, daher konnte die SED ihre Geheimpolizei beinahe beliebig repressiv nach innen und aggressiv nach außen einsetzen. In den 1950er Jahren verfolgt die Staatssicherheit eine Strategie des aggressiven Terrors. Dies änderte sich hin zu einer versuchten "flächendeckenden Überwachung" der Bevölkerung und systematischen "Zersetzung" der Opposition in den 1980er Jahren.
Das Ministerium für Staatssicherheit hatte ein eigenes "politisches Untersuchungsorgan", die direkt dem Minister für Staatssicherheit unterstellte Hauptabteilung IX. 1989 gehörten zur "Linie IX" 1.244 Vernehmungsoffiziere. Sie waren zuständig für Ermittlungen bei Spionage und Landesverrat, bei "politischer Untergrundtätigkeit", schweren Wirtschaftsvergehen und Eigentumsdelikten, aber auch für die Verbindung zur Justiz und für die Arbeit mit "Zelleninformatoren", also mit Spitzeln in den MfS-Haftanstalten. Insgesamt leitete die Hauptabteilung IX 90.000 Ermittlungsverfahren ein, wobei sich 40 bis 50 Prozent auf "Grenz- und Ausreisedelikte" bezogen, während die Zahl der Ermittlungen wegen oppositioneller Tätigkeit weitaus geringer war. Ebenfalls direkt dem Minister für Staatssicherheit unterstellt war die Abteilung XIV mit 250 Stellen in der Zentrale, die für den Untersuchungshaft- und Strafvollzug des MfS zuständig war. In Ost-Berlin betrieb die Geheimpolizei ein zentrales Untersuchungsgefängnis im ehemaligen Internierungslager Berlin-Hohenschönhausen und eine weitere Untersuchungshaftanstalt in der Lichtenberger Magdalenenstraße, also direkt im Gebäudekomplex des Ministeriums für Staatssicherheit. Dazu kamen in allen Bezirkshauptstädten der DDR Untersuchungshaftanstalten der jeweiligen Bezirksverwaltungen des MfS. Das "Sondergefängnis für Staatsfeinde" in Bautzen (Bautzen II) war formal dem Ministerium des Innern der DDR (MdI) unterstellt, die dort Inhaftierten bewachte und verhörte jedoch das MfS.
Die Justiz war - wie das MfS - ein Herrschaftsinstrument der SED. Nach der Gründung der DDR 1949 wandelte die Staatspartei die Deutsche Zentralverwaltung für Justiz zum Justizministerium um und zentralisierte sie durch die Einrichtung des Obersten Gerichtshofes und die Oberste Staatsanwaltschaft. In enger Abstimmung mit der SED, anderen staatlichen Einrichtungen und dem MfS machten es sich die Juristen zur Aufgabe, wirkliche oder vermeintliche politische Gegner brutal zu unterdrücken. Die Lenkung der Justiz durch die SED und die Selbststeuerung der meist dieser Partei angehörenden Justizfunktionäre wirkten dabei zusammen. Freie Rechtsanwälte spielten nur eine geringe Rolle, die Justiz hatte ihre Unabhängigkeit aufgegeben und verstand sich als "Waffe im Klassenkampf". Als selbstverständlich nahmen die Juristen die Tatsache hin, dass die Geheimpolizei über ein eigenes Untersuchungsorgan und eigene Haftanstalten verfügte, und dass die SED-Führung direkt in Verfahren eingriff und Urteile vorschrieb. Seit 1946 wurden zahlreiche so genannte "Volksrichter" ausgebildet. Unter diesen Funktionären herrschte eine hohe Bereitschaft, sich der Staatspartei unterzuordnen. So konnte die SED entscheidende Stellen in der Justiz mit Gefolgsleuten besetzen.
Offiziell gab es in der DDR keine politischen Häftlinge. Dennoch war ein erheblicher Teil des Staatsapparates auf Ermittlung, Verurteilung und Verwahrung "politischer Täter" ausgerichtet. Als Ermittlungsorgane arbeiteten Kriminalpolizei, Zoll und das Ministerium für Staatssicherheit. Die Bezirksgerichte hatten für politische Strafsachen eigene Strafsenate. Auch die Militärgerichtsbarkeit urteilte in politischen Verfahren und verfügte über eine eigene Haftanstalt in Schwedt. In den Prozessen setzten die Staatsanwaltschaften auch das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ein und missbrauchten das Arbeitsrecht. Dagegen waren Einsprüche und Beschwerden über politische Verfolgung oder Benachteiligung chancenlos oder konnten gar nicht erst eingereicht werden.
Die Ahndung oppositionellen Verhaltens und die Indoktrinierung mit der sozialistischen Ideologie reichte bis in das Privatleben. Die staatliche Jugendhilfe der DDR regelte den Umgang mit Jugendlichen, die entweder selbst durch "Fehlverhalten" auffielen, oder deren Eltern in den Fokus des MfS geraten waren. So gab es neben den "Normalheimen" für elternlose oder entwicklungsgefährdete Kinder "Spezialheime" - wie die Jugendwerkhöfe - zur "Umerziehung" von vermeintlich schwererziehbaren Kindern und Jugendlichen. Gründe für eine Einweisung in die Jugendwerkhöfe waren zunächst "Schulschwänzerei" oder "Herumtreibereien", "rowdyhaftes Verhalten" oder "sexuelle Auffälligkeiten". In den 1970er und vor allem 1980er Jahren kamen vermehrt Punkte wie "politische Provokation" durch "antisowjetische Haltungen" oder "Verleumdung unserer Staatsordnung" hinzu. Die Jugendlichen galten als "labil": "Sie sind leicht beeinflussbar, lassen sich treiben, begeistern sich für Idole, haben wenig ausgeprägte Interessen, sind oft politisch indifferent, ohne sich immer bewußt politisch zu opponieren", wie ein Inspektionsbericht von 1973 feststellte. Eine Sonderstellung kam in diesem System dem einzigen Geschlossenen Jugendwerkhof in Torgau zu. Kinder und Jugendliche, die in den Spezialheimen weiterhin "randständiges" Verhalten zeigten und sich den "Erziehungsmaßnahmen" entzogen, konnten in den Geschlossenen Jugendwerkhof eingewiesen werden. Zwar galt als gesetzliches Mindestalter 14 Jahre, diese Altersgrenze wurde aber vermutlich auch unterschritten. Der Tagesablauf war streng reglementiert und bestand aus Arbeitseinsätzen, Schulzeiten, Sport und politischer Unterweisung. Freie Zeiteinteilung gab es im Grunde nicht, die Jugendlichen sollten sich dem "Kollektiv", in dem sie lebten, eingliedern. Das Abschneiden der Haare und das Abnehmen der Privatkleidung führten zu Identitätsverlust. Die Entlassung zurück in die einweisenden Spezialheime erfolgte vollkommen überraschend, den Jugendlichen war nur der Monat der Entlassung bekannt, nicht aber der genaue Tag. Unvermittelt wurden sie für eine Nacht in den Arrest gebracht und von dort am nächsten Tag entlassen. Die nächsten drei Monate waren sie verpflichtet, über ihre Leistungen und ihr Verhalten Bericht zu erstatten.
Nach der Urteilsverkündung wurden die Häftlinge dem Strafvollzug übergeben, für den das Ministerium des Innern (MdI) zuständig war. Politische Häftlinge litten generell unter Benachteiligungen, waren in der Regel in die strengste Stufe des Vollzugs eingeordnet und oft gemeinsam mit Kriminellen inhaftiert, deren Brutalität sie im Gefängnisalltag unterlegen waren. Die hygienischen Verhältnisse in den Haftanstalten waren miserabel, die Zellen überbelegt und die Häftlinge wurden als billige Arbeitskräfte eingesetzt. Die Mehrzahl politisch Inhaftierter verbüßte ihre Haft in den Strafvollzugsanstalten Brandenburg, Bautzen I (dem "Gelben Elend") und Cottbus. Weibliche politische Häftlinge saßen meist in Hoheneck bei Stollberg im Erzgebirge. In den 1970er Jahren kamen zu den bestehenden Einweisungsschwerpunkten die Strafvollzugseinrichtungen Naumburg und Chemnitz (damals Karl-Marx-Stadt) dazu, in den 1980er Jahren die Jugendhäuser Hohenleuben und Halle.
Zu den politischen Häftlingen und damit zu den Opfern der Diktatur gehörten zum einen Gruppen wie Sozialdemokraten, Zeugen Jehovas, leitende Politiker der bürgerlichen Parteien CDU und LDP, so genannte "Schädlinge", "Saboteure" und "Agenten". Dazu kamen aber auch einfach Menschen, die sich nicht angepasst verhielten, kritische Studenten und Schüler oder Hörer westlicher Rundfunkstationen. Die Urteilsbegründungen änderten sich im Lauf der Zeit. Im Zuge der "Kollektivierung" in den 1950er Jahren wurde ein Großteil der Verhafteten auf Grund von "Wirtschaftsverbrechen" verurteilt. Bekanntestes Beispiel ist die "Aktion Rose", bei der im Frühjahr 1953 zahlreiche privat betriebene gastronomische Einrichtungen an der Ostsee - Hotels, Pensionen und Gasthäuser - enteignet wurden. Auslöser waren die bisherigen Unzulänglichkeiten bei der Versorgung der Urlauber des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Die Besitzer wurden als "Wirtschaftsverbrecher" kriminalisiert und verurteilt. Ihre Strafe verbüßten die meisten im Gefängnis Bützow-Dreibergen. Objekte im Wert von insgesamt 30 Millionen Mark gelangten so in den Besitz des Staates.
Im Strafgesetzbuch der DDR finden sich eine Reihe von Paragraphen, auf deren Grundlage politische Häftlinge verurteilt wurden. Sie teilten sich in zwei verschiedene Kapitel: Zum einen gab es "Staatsverbrechen", die bis 1987 auch mit dem Tod bestraft werden konnten, zum anderen "Straftaten gegen die staatliche Ordnung". In den 1970er und 1980er Jahren wurden die meisten politischen Gefangenen auf Grund von "Straftaten gegen die staatliche Ordnung" verurteilt: "Ungesetzlicher Grenzübertritt" (§ 213), "Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit" (§ 214) durch das Stellen eines Ausreiseantrags, "Staatsfeindliche Hetze" (§ 106) oder "Staatsverleumdung" (§ 220). Unklare Abgrenzungen zu den Straftatbeständen, die als "Staatsverbrechen" angesehen wurden und wesentlich höhere Strafmaße bis hin zur Todesstrafe nach sich ziehen konnten, sollten die Verhafteten bewusst verunsichern.
Schätzungen sprechen von mehr als 200 verhängten Todesstrafen durch die DDR-Justiz, genaue Zahlen sind bis heute schwer zu beziffern: Für Kapitalverbrechen wie Mord, in einer großen Anzahl aber auch für "Staatsverbrechen", wie Hochverrat, Spionage, Terror, Diversion und Sabotage. Bis 1968 wurden die Verurteilten mit dem Fallbeil enthauptet, danach wurde der Genickschuss als Hinrichtungsmethode eingeführt. Erst 1987 ließ Erich Honecker, Staatsratvorsitzender der DDR, vor seinem Besuch in Bonn die Todesstrafe aufheben.
Der Anteil der politischen Häftlinge an der Gesamtzahl der Inhaftierten schwankte im Verlauf der Geschichte der DDR. Insgesamt war aber die Zahl der Häftlinge oft so hoch, dass die Überfüllung der Haftanstalten durch insgesamt elf Amnestien verringert werden musste. Insgesamt gab es ohne die von der sowjetischen Besatzungsmacht übernommenen Häftlinge in der DDR etwa 180.000 Inhaftierte, von denen 33.755 durch die Bundesrepublik freigekauft werden konnten. Nach politischer Haft standen die in der DDR verbleibenden Häftlinge Zeit ihres Lebens unter Beobachtung, viele Berufswege waren ihnen dauerhaft versperrt. Psychische und physische Folgeschäden zeichneten alle politischen Häftlinge in der Regel ein Leben lang. Die Willkür der SED-Diktatur wirkt bis heute nach.
Prof. Dr. Rainer Eckert
Viele dramatische Fluchtversuche - teils mit tödlichem Ausgang - spielen sich in der Bernauer Straße in Berlin ab.
Historischer Ort