Orte der Repression

Isolation Hunger Geheimdienst MfS Schlafentzug Ausreise Hinrichtung Flucht Willkür

Erfurt, Andreasstraße

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Wenn das Tor zufällt, sind die Gefangenen für die Außenwelt, ihre Familien und Freunde verschwunden.

„Es war einfach schrecklich, ständig die Menschen am Domplatz zu hören, ohne Hoffnung zu haben, dort jemals wieder hingehen zu dürfen." Häftlinge berichten über ihre qualvollen Erfahrungen in der Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit in Erfurt. Bei Regelverstößen gibt es Schläge, Zwangsjacke, Dunkel- oder Einzelhaft.

Der Gefängnisbau in der Andreasstraße 37 ist ab 1952 die zentrale Untersuchungshaftanstalt der Bezirksverwaltung Erfurt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).

Das um 1880 errichtete Gebäude dient zunächst als Untersuchungshaftanstalt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs untersteht es ab 1948 der thüringischen Justizverwaltung, die eine Untersuchungshaftanstalt und eine Strafvollzugsanstalt darin unterbringt. Bereits kurz nach Gründung der DDR 1949 wird der Strafvollzug an die Volkspolizei übergeben. Sie übernimmt zunächst die Strafanstalt, ab 1952 auch die Untersuchungshaftanstalt in der Andreasstraße. Im selben Jahr richtet die MfS-Bezirksverwaltung Erfurt in den beiden oberen Etagen des Gebäudes eine eigene Untersuchungshaftanstalt ein. Sie ist von der im Keller und Erdgeschoss untergebrachten Polizei-Haftanstalt getrennt. Diese Aufteilung bleibt bis 1989 erhalten. Die MfS-Untersuchungshaftanstalt verfügt über 20 bis 22 Haftzellen, eine Isolierzelle sowie Sonder-, Foto- und Schreibzellen. Die Mehrzahl der Gefangenen ist drei bis sechs Monate in Haft. Dauervernehmungen, ständige Demütigungen, Kontrollen und Drohungen führen die Häftlinge an den Rand ihrer seelischen und körperlichen Kräfte. In so genannte „Beruhigungszellen" werden Gefangene gesperrt, die sich zu widersetzen versuchen. Kübel und später Toilette sind durch ein Gitter von der Zelle getrennt, so dass die Inhaftierten teils stundenlang schreien müssen, bis sie die Toilette benutzen können.

 
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"Die Todesstrafe wird mittels Fallbeil in einem umschlossenen Raum vollzogen."

Im Gebäude des Landgerichts am Münchner Platz in Dresden werden ab Mai 1952 bis Dezember 1956 nachweislich 66 zum Tode Verurteilte mit dem Fallbeil hingerichtet. Die Hälfte davon sind Opfer der politischen Strafjustiz.

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