Orte der Repression

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Erinnerungsort Torgau
Justizunrecht - Diktatur - Widerstand

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Das Fotografieren der Gefängnisse ist streng verboten. Gegen den Fotografen dieser heimlichen Aufnahme leitet das MfS ein Ermittlungsverfahren ein.
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Hoffnungslosigkeit und Isolation von der Außenwelt prägen die Haft im Speziallager.
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In dem ehemals größten Wehrmachtsgefängnis richtet die sowjetische Geheimpolizei ab September 1945 das Speziallager Nr. 8 und später Nr. 10 ein.
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Viele Häftlinge gelangen nie mehr in Freiheit, wenn sie den Eingang zum Fort Zinna passiert haben.

„Vollständige Isolierung" ist die Hauptaufgabe des sowjetischen Speziallagers laut „Vorläufiger Lagerordnung" vom 27. Juli 1945: kein Kontakt zu Angehörigen, keine Benachrichtigung von Angehörigen im Todesfall, strenge Sicherheitsmaßnahmen, keine Arbeit.

Im militärisch geprägten Torgau werden zwei Gebäudekomplexe als sowjetische Speziallager (Nr. 8, Nr. 10) genutzt: das Fort Zinna und die Seydlitz-Kaserne.

Das Fort Zinna wird bereits unter Napoleon angelegt. Im Nationalsozialismus ist es das größte Wehrmachtsgefängnis. Die sowjetische Besatzungsmacht richtet dort ab September 1945 das Speziallager Nr. 8 ein. Für 1.000 Menschen ausgelegt, werden hier bis Ende 1945 7.500 Personen festgehalten. Die Internierten hausen in den Zellengebäuden, in den Kasematten und in eilig errichteten Baracken. Schlechte hygienische Verhältnisse, fehlende medizinische Versorgung und Mangelernährung führen zu physischer Auszehrung und Tuberkulose. Im März 1946 zieht das Speziallager Nr. 8 in die benachbarte Seydlitz-Kaserne um. Dort verbleiben die Gefangenen bis Januar 1947, bis sie in das Speziallager Mühlberg transportiert werden und Speziallager Nr. 8 damit aufgelöst wird.
Ab Mai 1946 wird im Fort Zinna parallel das Speziallager Nr. 10 eingerichtet. Es ist Durchgangsstation für diejenigen, die von einem Sowjetischen Militärtribunal (SMT) zu einer Haftstrafe in einem sowjetischen „Besserungsarbeitslager" verurteilt wurden. Nach offiziellen sowjetischen Angaben kommen im Speziallager Nr. 8 und Nr. 10 etwa 800 - 850 Menschen um.
Fort Zinna wird von der DDR-Volkspolizei bis 1990 für den Strafvollzug genutzt. In den 1950er und 1960er Jahren sind vorwiegend politische Gefangene inhaftiert. Bis 1975 verbüßen auch Jugendliche hier ihre Haftstrafen.

 
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"Die Todesstrafe wird mittels Fallbeil in einem umschlossenen Raum vollzogen."

Im Gebäude des Landgerichts am Münchner Platz in Dresden werden ab Mai 1952 bis Dezember 1956 nachweislich 66 zum Tode Verurteilte mit dem Fallbeil hingerichtet. Die Hälfte davon sind Opfer der politischen Strafjustiz.

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