Orte der Repression

Isolation Hunger Geheimdienst MfS Schlafentzug Ausreise Hinrichtung Flucht Willkür

Magdeburg

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In Einzelhaft sind die Gefangenen auch während des Freigangs vollständig von der Außenwelt isoliert.
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Mit einem Transporter werden die Häftlinge durch eine Schleuse in den Innenhof der Untersuchungshaftanstalt gebracht.
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Die Zellen sind auch von außen nummeriert, um den Häftlingen gegebenenfalls unerwünschte Aktivitäten zuordnen zu können.
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In kargen Zellen finden sich die Gefangenen nach ihrer Ankunft wieder. Allerdings gibt es, anders als in vielen anderen Gefängnissen, eine Toilette in der Zelle.

Von grauen Mauern eingeschlossen sind die Häftlinge selbst beim Freigang. Ein Drahtnetz soll Fluchtversuche verhindern. Isoliert von der Außenwelt und ihren Mithäftlingen stehen die Gefangenen unter ständiger Beobachtung.

Ab 1958 dient der in Magdeburg-Neustadt gelegene Backsteinbau als Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).

Das 1876 als königlich-preußisches Amtsgericht und Stadtgefängnis errichtete Gebäude wird von den Nationalsozialisten umgebaut und dient während des Zweiten Weltkriegs erneut als Haftanstalt. Von Juli bis Anfang Oktober 1945 nutzt die sowjetische Besatzungsmacht das Gefängnis am Moritzplatz, anschließend wird es unter deutsche Verwaltung gestellt. Vor allem in den ersten Nachkriegsjahren leiden die Häftlinge an zum Teil lebensbedrohlicher Unterernährung. Beim Volksaufstand am 17. Juni 1953 stürmen etwa 1.000 Demonstranten die Haftanstalt, die in Magdeburg zum Symbol staatlicher Unterdrückung geworden ist. 221 Gefangene werden befreit. Nachdem das Gefängnis 1956 geschlossen worden war, übernimmt ab 1958 das MfS das Gebäude und führt es als Untersuchungshaftanstalt weiter. Bis 1989 werden die Inhaftierten  –  Regimekritiker oder Ausreisewillige  –  unter Anwendung physischer und psychischer Gewalt dazu gezwungen, „Staatsverbrechen" zu gestehen.

 
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"Es steht ja mitten in der Stadt..."

Die Untersuchungs-haftanstalt befindet sich abgeschirmt und streng bewacht zwischen dem Kreisgericht und der Bezirksverwaltung Cottbus.

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