Von den 28.455 weitgehend ohne Verurteilung Inhaftierten sterben in Buchenwald etwa 7.100. Die Toten werden in anonymen Massengräbern verscharrt, die Familien der Verstorbenen nicht informiert. Mehr als 1.500 Menschen werden in Arbeitslager in die Sowjetunion deportiert. Wie in vielen anderen Lagern leiden die Häftlinge an Hunger, mangelhafter medizinischer Versorgung und unter den schlechten hygienischen Verhältnissen. Es gibt kaum Beschäftigung, die erzwungene Untätigkeit belastet. Bei der Auflösung des Lagers 1950 übergibt die sowjetische Geheimpolizei 2.415 Häftlinge an die DDR-Justiz, die sie in den „Waldheimer Prozessen" zu langjährigen Haftstrafen oder zum Tode verurteilt.
1958 wird Buchenwald zur „Nationalen Mahn- und Gedenkstätte der DDR". Erinnert wird aber ausschließlich an die Opfer des Nationalsozialismus, das Unrecht des Speziallagers wird tabuisiert. „Schweigelager" werden die sowjetischen Speziallager genannt – es ist verboten, über sie zu sprechen. Erst mit dem Ende der DDR beginnt die Aufarbeitung der „doppelten Geschichte" Buchenwalds.
Dieser Bibelvers über dem Eingang zum Schwurgerichtssal am Schweriner Demmlerplatz scheint die Häftlinge zu verhöhnen, wenn sie willkürlich zum Tode oder zu langen Haftstrafen verurteilt werden.
Historischer Ort