Orte der Repression

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Bautzen

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Inhaftierte in Bautzen müssen ihre Kleidung gegen Häftlingskleidung tauschen. Strenge Haftbedingungen und Identitätsverlust zermürben die Gefangenen.
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Bautzen I heißt im Volksmund wegen der gelben Fassade „Gelbes Elend".
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Im Isoliertrakt ist den Häftlingen jeglicher Kontakt zur Außenwelt oder anderen Insassen streng verboten.
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Von 1956 bis 1989 sind durchschnittlich 150 bis 180 Gefangene in Bautzen II inhaftiert. Harte Haftbedingungen sind politisch motiviert und sollen der Abschreckung dienen.
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Auch im „Freigang" sind die Häftlinge völlig isoliert und werden permanent überwacht.

Die strenge Hausordnung bestimmt den Alltag der Gefangenen in der Sonderhaftanstalt Bautzen II. Abends muss die Kleidung korrekt gefaltet auf dem Hocker vor die Zellentür gestellt werden. Gelbe „Schussbalken“ auf der Kleidung sollen die Häftlinge bei einem Ausbruch kenntlich machen.

In Bautzen gibt es zwei Gefängnisse: Bautzen I, das „Gelbe Elend“, ist Strafvollzugsanstalt der Volkspolizei. Bautzen II steht als Sondergefängnis unter der Kontrolle des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).

Bautzen I besteht bereits seit 1904 und wird 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht übernommen. Das Gefängnis wird in das Speziallager Nr. 4 (ab 1948 Nr. 3) umgewandelt. Von den insgesamt über 27.000 Insassen sterben mindestens 3.000 durch Hunger und Krankheit. Die meisten von ihnen werden einfach auf dem benachbarten „Karnickelberg“ verscharrt. 1950 übernimmt die Deutsche Volkspolizei das Gebäude und nutzt es als reguläre Strafanstalt. Aber auch politische Häftlinge sind immer wieder in Bautzen I inhaftiert. Menschenunwürdige Zustände wie Überfüllung und mangelhafte Ausstattung prägen die Haftzeit der Gefangenen im „Gelben Elend“. Die harten Haftbedingungen sind politisch motiviert und sollen der Abschreckung dienen.
Bereits 1906 als Gerichts- und Untersuchungsgefängnis erbaut, nutzen die Nationalsozialisten Bautzen II ab 1933 für „Schutzhäftlinge“. 1945 richtet die sowjetische Besatzungsmacht hier eine Untersuchungshaftanstalt für das benachbarte sowjetische Militärtribunal ein. Es herrschen unmenschliche Zustände: überfüllte Zellen, unzureichende Ernährung und mangelnde Hygiene. Geständnisse werden auch mit Folter erpresst, die meisten Urteile sind politisch motiviert. 1949 wird Bautzen II in die Zuständigkeit der DDR übergeben, 1956 richtet das MfS ein Sondergefängnis für politische Häftlinge ein, den „Stasi-Knast“. Bis im Dezember 1989 die letzten Gefangenen entlassen werden, sitzen hier Regimekritiker, bundesdeutsche Gefangene, aber auch straffällige Funktionäre des SED-Herrschaftsapparats.

 
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"Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil.“

In der zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in der Leipziger Alfred-Kästner-Straße werden zum Tode Verurteilte seit 1968 durch den "unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt" hingerichtet.

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