Orte der Repression

Isolation Hunger Geheimdienst MfS Schlafentzug Ausreise Hinrichtung Flucht Willkür

Berlin, Magdalenenstraße

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Otto Spremberg fotografiert auf diesem scheinbar harmlosen Schnappschuss ein Ehepaar vor der Untersuchungshaftanstalt in der Magdalenenstraße.
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„Die Magdalena": Für viele Häftlinge Durchgangsstation kurz nach der Festnahme oder wenige Wochen vor der Haftentlassung.
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Das Fotografieren von Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten ist in der DDR streng verboten. Es existieren nur wenige historische Fotos  –  wie dieses des Gebäudes in der Magdalenenstraße.

Gefängnisse der Staatssicherheit zu fotografieren, ist in der DDR lebensgefährlich. Dennoch macht der Fotograf Otto Spremberg heimlich Aufnahmen, unter anderem von der Untersuchungshaftanstalt in der Magdalenenstraße in Ost-Berlin. Ein Ehepaar muss sich dazu so ins Bild stellen, dass es den Eindruck erweckt, er mache einen privaten Schnappschuss. Im November 1955 wird Spremberg von der Polizei vorgeladen, schafft es aber, rechtzeitig nach West-Berlin zu fliehen.

In der Magdalenenstraße in Berlin-Lichtenberg unterhält das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) seit den 1950er Jahren eine Untersuchungshaftanstalt.

In unmittelbarer Nähe zur Zentrale des MfS in der Normannenstraße gelegen, bildet das Gefängnis in der Magdalenenstraße zusammen mit der Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Hohenschönhausen die zentrale Untersuchungshafteinrichtung der Staatssicherheit. Nach dem Zweiten Weltkrieg dient das zu Beginn des 20. Jahrhunderts erbaute Gerichtsgefängnis Lichtenberg zunächst als Untersuchungsgefängnis des sowjetischen Geheimdienstes NKWD. Im unmittelbar angrenzenden Stadtbezirksgericht verhängt ein sowjetisches Militärtribunal (SMT) Urteile über die Inhaftierten. 1953 wird die Haftanstalt größtenteils an das MfS übergeben, die vierte Etage wird jedoch bis 1955 weiterhin von sowjetischen Stellen genutzt. Für viele Häftlinge ist die „Magdalena" eine Durchgangsstation kurz nach der Festnahme oder vor der Haftentlassung. Inhaftierte aus Hohenschönhausen werden zu Besuchs- und Anwaltsterminen hierher gebracht. Aber auch Personen, die als Zeugen in laufenden Ermittlungsverfahren befragt werden sollen, werden in ein eigens dazu errichtetes Barackengebäude im Hof der Haftanstalt einbestellt und dort vernommen.

 
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"Urteile unter zehn Jahren dürfen nicht gefällt werden."

Die im Gefängnis in Waldheim 1950 durchgeführten "Waldheimer Prozesse" sind Beispiel der Willkür-Justiz in der DDR.

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