Bereits Mitte der 1960er Jahre wird die Verlegung der Untersuchungshaftanstalt nach Neubrandenburg geplant, aber erst 1983 beginnt man dort mit dem Neubau. Er befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur neu errichteten, 1981 bezogenen Hauptdienststelle der MfS-Bezirksverwaltung. Erstmals wird eine Untersuchungshaftanstalt als Plattenbau errichtet. Das neue Gefängnis gliedert sich in einen Verwaltungstrakt, einen Zellentrakt mit Platz für 134 Untersuchungs- und 60 Strafgefangene sowie ein Gebäude für besondere Arbeitskommandos von Strafgefangenen. Im Neubrandenburger Gefängnis sollen verurteilte MfS-Mitarbeiter und Angehörige anderer staatlicher Einrichtungen wie der Volkspolizei, des Zolls oder der Staatsanwaltschaft inhaftiert werden; ebenso verurteilte Familienmitglieder dieses Personenkreises. 1987 befinden sich durchschnittlich 45 Untersuchungs- und 29 Strafgefangene in Neubrandenburg. Die Zellen sind nahezu vollständig abhörbar. Nach der Auflösung des MfS offenbart sich das Ausmaß des Terrors: 1.677 Maschinenpistolen, 14 Maschinengewehre, 98 Scharfschützengewehre, 9.584 Pistolen, 91 Panzerbüchsen und 31.700 Handgranaten sind allein für die Neubrandenburger Bezirksverwaltung verzeichnet.
Die Untersuchungs-haftanstalt befindet sich abgeschirmt und streng bewacht zwischen dem Kreisgericht und der Bezirksverwaltung Cottbus.
Historischer Ort