Die ehemalige Burg- und Schlossanlage in Waldheim wird bereits seit 1716 als Strafanstalt genutzt. Unter den Nationalsozialisten sind fast die Hälfte der Insassen politische Gefangene. 1945 befreit die Rote Armee nahezu alle Häftlinge, 1947 wird aber wieder ein regulärer Gefängnisbetrieb aufgenommen. Im April 1950 beginnen die „Waldheimer Prozesse": Schnellverfahren vor Gericht ohne Rechtsbeistand für die Angeklagten. Richter und Staatsanwälte sind von der SED-Führung ausgesucht. Die von der sowjetischen Besatzungsmacht angegebenen Haftgründe werden nicht überprüft und gelten pauschal für ganze Personengruppen. Die Gefangenen gelten in der DDR-Propaganda als Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher. De facto jedoch sind die meisten kleinere Funktionsträger, Mitläufer, Opfer von Denunziationen oder Jugendliche. Den meisten von ihnen hätte nach rechtsstaatlichen Kriterien keine individuelle Schuld nachgewiesen werden können. Zum größten Teil werden hohe Freiheitsstrafen verhängt. Um den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren, werden zehn Angeklagte mit schwerwiegenden Fällen im Juni 1950 in öffentlichen Schauprozessen verurteilt.
In der MfS-Untersuchungshaftanstalt in der Bautzener Straße in Dresden werden "renitente" Häftlinge oftmals mit Einzel- und Dunkelhaft bestraft.
Historischer Ort