Orte der Repression

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Waldheim

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1950 kommen über 3.324 Gefangene aus den aufgelösten sowjetischen Speziallagern nach Waldheim. Hier werden sie vor Gericht gestellt.
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In dem ehemaligen Frauenzuchthaus Waldheim, außerhalb des Gefängnishofes gelegen, beginnen am 26. April 1950 die Prozesse gegen Internierte der aufgelösten Speziallager.
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Mitten im Ort liegt die Strafvollzugsanstalt Waldheim.

„[...] hat es einen Sinn, sie ganz im wildesten Stil des Nazismus und seiner Volksgerichte […] aburteilen zu lassen und damit der nichtkommunistischen Welt ein Blutschauspiel zu geben, das ein Ansporn ist zu allem Hass?" fragt der Schriftsteller Thomas Mann in einem Schreiben an den Generalsekretär der SED, Walter Ulbricht, nachdem die Vollstreckung der Todesstrafe an 24 Häftlingen im Gefängnis Waldheim öffentlich gemacht wurde.

In der Strafvollzugsanstalt Waldheim werden im Frühjahr 1950 3.324 Inhaftierte aus den aufgelösten sowjetischen Speziallagern Bautzen, Buchenwald und Sachsenhausen vor Gericht gestellt und in den so genannten „Waldheimer Prozessen" scheinbar regulär verurteilt.

Die ehemalige Burg- und Schlossanlage in Waldheim wird bereits seit 1716 als Strafanstalt genutzt. Unter den Nationalsozialisten sind fast die Hälfte der Insassen politische Gefangene. 1945 befreit die Rote Armee nahezu alle Häftlinge, 1947 wird aber wieder ein regulärer Gefängnisbetrieb aufgenommen. Im April 1950 beginnen die „Waldheimer Prozesse": Schnellverfahren vor Gericht ohne Rechtsbeistand für die Angeklagten. Richter und Staatsanwälte sind von der SED-Führung ausgesucht. Die von der sowjetischen Besatzungsmacht angegebenen Haftgründe werden nicht überprüft und gelten pauschal für ganze Personengruppen. Die Gefangenen gelten in der DDR-Propaganda als Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher. De facto jedoch sind die meisten kleinere Funktionsträger, Mitläufer, Opfer von Denunziationen oder Jugendliche. Den meisten von ihnen hätte nach rechtsstaatlichen Kriterien keine individuelle Schuld nachgewiesen werden können. Zum größten Teil werden hohe Freiheitsstrafen verhängt. Um den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren, werden zehn Angeklagte mit schwerwiegenden Fällen im Juni 1950 in öffentlichen Schauprozessen verurteilt.

 
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"Die Todesstrafe wird mittels Fallbeil in einem umschlossenen Raum vollzogen."

Im Gebäude des Landgerichts am Münchner Platz in Dresden werden ab Mai 1952 bis Dezember 1956 nachweislich 66 zum Tode Verurteilte mit dem Fallbeil hingerichtet. Die Hälfte davon sind Opfer der politischen Strafjustiz.

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