Das 1907 als Königlich-Sächsisches Landgericht eröffnete Gebäude dient bereits während des Nationalsozialismus als Hinrichtungsstätte. Nach 1945 nutzt es zunächst die sowjetische Besatzungsmacht als Durchgangs- und Untersuchungsgefängnis. Sowjetische Militärtribunale (SMT) verurteilen die Gefangenen in Schnellverfahren auf der Grundlage von erpressten Geständnissen zu langjährigen Haft- und Lagerstrafen. Viele der Häftlinge erleben ihren Prozess nicht mehr, Folter bei den Verhören, Mangelernährung und Krankheiten kosten sie das Leben. Eine unbekannte Anzahl von Inhaftierten wird zum Tod durch Erschießen verurteilt und vor Ort hingerichtet. Seit 1946 führen auch deutsche Justizbehörden am Münchner Platz Strafverfahren gegen Personen durch, die sich an nationalsozialistischen Tötungsverbrechen beteiligt haben. Zunehmend werden aber Menschen verurteilt, die dem kommunistischen Regime kritisch gegenüber stehen. Ab 1952 ist der Münchner Platz in Dresden die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR. Bis 1956 sterben hier nachweislich 66 Menschen unter dem Fallbeil. Etwa die Hälfte von ihnen wird aus politischen Gründen hingerichtet. Ab 1960 befindet sich die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR in der Alfred-Kästner-Straße in Leipzig.
An der Grenzübergangsstelle Marienborn entwickelt die DDR ein nahezu lückenloses Kontrollsystem.
Historischer Ort