Das bereits 1812 erbaute und mehrfach baulich erweiterte Polizei- und Gerichtsgefängnis wird nach 1933 von der nationalsozialistischen Geheimen Staatspolizei (Gestapo) als Haftanstalt genutzt. Auch Hinrichtungen werden vor Ort durchgeführt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges dient es sowjetischen Sicherheitsorganen zunächst als Internierungsgefängnis. Um 1950 wird die Einrichtung von der Staatssicherheit der DDR übernommen, die das Gebäude bis 1969 als Untersuchungshaftanstalt führt. In den ersten beiden Jahren dient es auch als Hinrichtungsstätte. Nach der Fertigstellung eines Neubaus in der Otto-Grotewohl-Straße 53 (heute: Robert-Havemann-Straße 11) wird die Untersuchungshaftanstalt des MfS dorthin verlegt, was für die Häftlinge eine Verbesserung der Haftbedingungen bedeutet. Bisher gab es keine Toiletten auf den Zellen. Kübel dienten zur Verrichtung der Notdurft, Bretterpritschen als Schlafstatt. Das alte Gebäude in der Großen Oderstraße 67 (heute: Collegienstraße 10) wird der Volkspolizei (Ministerium des Innern) übergeben, die es bis zum Ende der DDR weiter als Untersuchungshaftanstalt nutzt.
Im Zuchthaus Brandenburg-Görden leiden die Häftlinge unter überfüllten Zellen und mangelhafter Ernährung.
Historischer Ort