Orte der Repression

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Brandenburg-Görden

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In Brandenburg-Görden verbüßen zahlreiche Regimegegner des SED-Staates unter härtesten Bedingungen ihre Haft.
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Die Zellen sind zur Kontrolle auch von außen nummeriert.
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Das Zuchthaus wird 1949 vom SED-Regime für den Strafvollzug wieder in Betrieb genommen. Es gilt als eine der strengsten Haftanstalten der DDR.
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Seit 2018 können Besucherinnen und Besucher die Ausstellung "Auf dem Görden. Die Strafanstalt Brandenburg im Nationalsozialismus (1933-1945) und in der DDR (1949-1990)" besichtigen.

„Wer nicht für uns ist, ist gegen uns!" Tausende politische Häftlinge werden im Zuchthaus Brandenburg, gemeinsam mit Kriminellen oder Kriegsverbrechern, eingesperrt.

Zwischen 1927 und 1935 nach einem Konzept für humanen Strafvollzug mit Werkstätten und Fortbildungsmöglichkeiten für Häftlinge errichtet, nutzen die Nationalsozialisten das Gefängnis als Haftanstalt für Kriminelle, aber auch für politische Häftlinge. Erich Honecker, später Staatsratsvorsitzender der DDR, ist hier einige Jahre inhaftiert. Ab 1940 werden in Brandenburg-Görden auch Hinrichtungen durchgeführt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs übernimmt die sowjetische Besatzungsmacht das Gefängnis und führt es als Untersuchungshaftanstalt weiter. Sowjetische Militärtribunale (SMT) verurteilen Tausende zu Lagerhaft, Deportation oder zum Tod. Nach der Gründung der DDR wird das Gebäude an das Ministerium des Innern (MdI) übergeben. Zahlreiche Inhaftierte sind der Willkür der Wachhabenden ausgesetzt und verbüßen unter härtesten Bedingungen ihre oft langjährigen Strafen. Die Zellen sind permanent überbelegt, der Belegungshöchststand wird Ende 1973 mit 3.450 Häftlingen erreicht. Sie arbeiten an veralteten Maschinen und unter oft gesundheitsschädigenden Bedingungen in der Holzverarbeitung, im Bekleidungs- und im Getriebewerk Brandenburg. 1975 wird im Hinrichtungsraum eine Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet. Noch 1988 beschließt das Ministerium für Kultur der DDR den Bau eines „Museums des antifaschistischen Widerstandskampfes" in Brandenburg-Görden.

 
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"Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil.“

In der zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in der Leipziger Alfred-Kästner-Straße werden zum Tode Verurteilte seit 1968 durch den "unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt" hingerichtet.

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