Nachdem Hinrichtungen in der DDR zunächst in Dresden am Münchner Platz vollstreckt wurden, werden sie ab 1960 nach Leipzig verlagert. Unauffällige Transporter fahren in den Hinterhof des Gefängniskomplexes, der mitten in einem belebten Leipziger Wohnviertel gelegen ist. Dass es sich hierbei um die Einfahrt zum Todestrakt handelt, ahnen weder die Bevölkerung noch die Gefangenen selbst. Erst kurz vor ihrer Hinrichtung erfahren die Verurteilten, was geschehen wird. Sie dürfen einen Abschiedsbrief schreiben, der ihre Angehörigen aber nie erreicht, sondern zu den Akten gelegt wird. Bis 1968 werden die Verurteilten enthauptet, danach per „unerwartetem Nahschuss in das Hinterhaupt" getötet. Dabei tritt der Henker unbemerkt von hinten an den Verurteilten heran und schießt. Die Leichen bringt man zur Einäscherung in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof, wo sie anonym beigesetzt werden.
Am 26. Juni 1981 wird das letzte bekannte Todesurteil in Leipzig vollstreckt. Werner Teske, Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), wird Landesverrat sowie Fahnen- und Republikflucht vorgeworden. Den – gefälschten – Sterbedokumenten zufolge erliegt er einem Herzversagen. Erst 1987 wird in der DDR die Todesstrafe offiziell abgeschafft.
Unter menschenverachtenden Umständen werden die Häftlinge in Massenzellen untergebracht.
Historischer Ort