Orte der Repression

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Torgau, Jugendwerkhof

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Kerstin Kuzia (*1967) wird wegen ihrer Schüchternheit von anderen Kindern verspottet und geschlagen. Ihre Ängste überfordern die Mutter. 1982 wird sie in ein Spezialheim eingewiesen, 1984 für vier Monate in den Geschlossenen Jugendwerkhof der DDR.
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Durch den Schleusenbereich werden die Jugendlichen in den Jugendwerkhof gebracht. Die Anlage gleicht einem Gefängnis.
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Wer durch Fehlverhalten auffällt, wird in kargen Arrestzellen untergebracht.
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Unterricht, Arbeit und Sport beherrschen den Alltag der Jugendlichen. Wie beim Militär müssen sie über Hindernisse klettern oder unter ihnen durchkriechen.
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„Ich will endlich wieder raus!" Ihre Verzweiflung ritzen oder schreiben die Jugendlichen an die Zellenwände.

„Man ist da reingekommen, dann ging es gleich auf Zelle, und da war die Welt irgendwie zu Ende", so empfand eines der Mädchen ihre Ankunft in Torgau. Die Jugendlichen müssen sich ausziehen, nach einer Leibesvisitation werden die Haare geschoren. Die ersten Tage verbringen sie in Einzelarrest.

Der Jugendwerkhof in Torgau ist der einzige Geschlossene Jugendwerkhof und die letzte Instanz der DDR-Jugendhilfe. Er untersteht direkt dem Ministerium für Volksbildung in Berlin.

Der Jugendwerkhof wird im Mai 1964 im Gebäude eines ehemaligen Jugendgefängnisses eingerichtet. Hierher kommen Jugendliche aus anderen Spezialheimen, die dort durch Fehlverhalten auffallen. Der Alltag im Jugendwerkhof ist geprägt von strengen Regeln, scharfen Kontrollen und harten Strafen. Militärischer Drill beherrscht den Umgang der Erzieher mit den Jugendlichen: Sie müssen sich im Laufschritt fortbewegen, dürfen ohne Anordnung im Speisesaal nicht Platz nehmen oder aufstehen. Unterricht, Arbeit und Sport bestimmen den Tag, die Freizeit ist reglementiert. Ziel ist es, die Jugendlichen zwangsweise in die „sozialistische Gesellschaft" einzugliedern. Jede Aktivität findet immer in der Gruppe, im „Kollektiv", statt. Nicht Individualität, sondern allein die Leistung des Kollektivs zählt  –  auch Belobigungen und Bestrafungen gelten immer für alle. Sogar der Toilettengang erfolgt gemeinsam zu bestimmten Zeiten. Unter den Jugendlichen entstehen durch diesen ständigen Druck häufig „Hackordnungen": Die Stärksten setzen sich durch. 4.046 Jugendliche durchlaufen den Geschlossenen Jugendwerkhof bis zu seiner Schließung im November 1989.

 
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"Die Todesstrafe wird mittels Fallbeil in einem umschlossenen Raum vollzogen."

Im Gebäude des Landgerichts am Münchner Platz in Dresden werden ab Mai 1952 bis Dezember 1956 nachweislich 66 zum Tode Verurteilte mit dem Fallbeil hingerichtet. Die Hälfte davon sind Opfer der politischen Strafjustiz.

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