Die 1886 erbaute „Königlich-Sächsische Gefangenenanstalt" ist nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunächst ein Gefängnis des sowjetischen Geheimdienstes NKWD. Hier sind vor allem Jugendliche interniert. Nach der Übergabe an die DDR 1950 nutzt sowohl das Ministerium des Innern (MdI) wie auch die Staatssicherheit die Untersuchungshaftanstalt. Ab Ende der 1960er Jahre konzentriert das MfS hier sogenannte „Freikaufhäftlinge", die mit Bussen vom Gefängnishof aus zur Grenzübergangsstelle Wartha bei Eisenach und von dort aus in die Bundesrepublik gebracht werden. In den 1980er Jahren sitzen bis zu 700 Häftlinge gleichzeitig ein, 1989 verfügt die Haftanstalt über 163 Zellen.
1963 werden die ersten acht Häftlinge „freigekauft". In Anspielung auf den Rechtsanwalt Wolfgang Vogel, der die Freikäufe im Auftrag der DDR-Regierung abwickelt, wird die Chemnitzer Untersuchungshaftanstalt im Volksmund „Vogelkäfig" genannt. Bis 1979 beträgt der Preis pro Häftling 40.000 DM, danach steigt er auf rund 95.000 DM. Zu Beginn zahlt die Bundesrepublik noch Bargeld, später werden Waren geliefert. Insgesamt gelangen 33.775 Menschen auf die Weise in die Freiheit, allein 20 Prozent von ihnen kommen aus der Strafvollzugsanstalt Cottbus. Für die DDR bringt dieser Menschenhandel Devisen und Waren im Wert von rund 3,5 Milliarden DM.
Dieser Bibelvers über dem Eingang zum Schwurgerichtssal am Schweriner Demmlerplatz scheint die Häftlinge zu verhöhnen, wenn sie willkürlich zum Tode oder zu langen Haftstrafen verurteilt werden.
Historischer Ort