Orte der Repression

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Berlin, „Tränenpalast“

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Rüdiger Rosenthal (*1952) wird als Oppositioneller jahrelang von der Staatssicherheit bedrängt. 1986 entscheidet er sich für die Ausreise aus der DDR. Als unerwünschte, „feindlich-negative Person" kann er 1987 den „Tränenpalast" in Richtung Westen passieren, ohne aufgehalten zu werden.
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Lange Schlangen bilden sich vor dem „Tränenpalast“. Familien und Freunde verabschieden sich.
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Pässe und Visa kontrollieren Männer in Uniformen der DDR-Grenztruppen. Sie sind jedoch Mitarbeiter der Staatssicherheit.
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Der DDR-Oppositionelle Stefan Ullmann reist über den „Tränenpalast“ dauerhaft in den Westen aus. Von dort informiert er mit dieser Karte seine Freunde.
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Nach dem Fall der Mauer wird die Grenze auch am „Tränenpalast" am Bahnhof Friedrichstraße durchlässig. Zahllose Ostberliner nutzen die Gelegenheit.

Verzweiflung, Abschiedsschmerz und die Ungewissheit, wann ein Wiedersehen möglich ist: Im „Tränenpalast" wird die deutsche Teilung mit Händen greifbar. Für die meisten Menschen aus der DDR endet der Weg hier. Sie müssen ihre Verwandten und Bekannten aus dem Westen verabschieden  –  oft unter Tränen.

Der „Tränenpalast" ist die gläserne Abfertigungshalle am Bahnhof Friedrichstraße für die Ausreise von Ost- nach West-Berlin.

Mit dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 wird aus dem Durchgangsbahnhof Friedrichstraße über Nacht ein Kopf- und Grenzbahnhof. Alle Schienenverbindungen zwischen Ost- und West-Berlin laufen nun ausschließlich über diesen Knotenpunkt. Um Fluchtversuche zu verhindern, wird 1962 für die kontrollierte Ausreise aus der DDR eine gesonderte Abfertigungshalle eingerichtet  –  der „Tränenpalast". Strenge Pass- und Zollkontrollen abseits der Öffentlichkeit sind mit Strapazen und Schikanen verbunden. Die Reisenden müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Auffälligkeiten bei der Grenzabfertigung haben Befragungen, Verhöre und in Einzelfällen sogar Arrest zur Folge. Schon das Einreichen eines Ausreiseantrags kann zu Diskriminierungen führen. DDR-Gerichte verurteilen Antragsteller, die endgültig ausreisen wollen, zum Teil zu hohen Gefängnisstrafen. In der Nacht auf den 10. November 1989 wird auch am „Tränenpalast" die Grenze durchlässig. Zahllose Ost-Berliner nutzen die Gelegenheit, um in den Westteil der Stadt zu gelangen.

 
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"Recht muss doch Recht bleiben."

Dieser Bibelvers über dem Eingang zum Schwurgerichtssal am Schweriner Demmlerplatz scheint die Häftlinge zu verhöhnen, wenn sie willkürlich zum Tode oder zu langen Haftstrafen verurteilt werden.

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