Mit dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 wird aus dem Durchgangsbahnhof Friedrichstraße über Nacht ein Kopf- und Grenzbahnhof. Alle Schienenverbindungen zwischen Ost- und West-Berlin laufen nun ausschließlich über diesen Knotenpunkt. Um Fluchtversuche zu verhindern, wird 1962 für die kontrollierte Ausreise aus der DDR eine gesonderte Abfertigungshalle eingerichtet – der „Tränenpalast". Strenge Pass- und Zollkontrollen abseits der Öffentlichkeit sind mit Strapazen und Schikanen verbunden. Die Reisenden müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Auffälligkeiten bei der Grenzabfertigung haben Befragungen, Verhöre und in Einzelfällen sogar Arrest zur Folge. Schon das Einreichen eines Ausreiseantrags kann zu Diskriminierungen führen. DDR-Gerichte verurteilen Antragsteller, die endgültig ausreisen wollen, zum Teil zu hohen Gefängnisstrafen. In der Nacht auf den 10. November 1989 wird auch am „Tränenpalast" die Grenze durchlässig. Zahllose Ost-Berliner nutzen die Gelegenheit, um in den Westteil der Stadt zu gelangen.
Bis 1989 sitzt das Ministerium für Staatssicherheit in der Normannenstraße und überzieht von hier aus die gesamte DDR mit einem Überwachungs- und Spitzelsystem.
Historischer Ort