Orte der Repression

Isolation Hunger Geheimdienst MfS Schlafentzug Ausreise Hinrichtung Flucht Willkür

Berlin, „Tränenpalast“

placeholder9 posterframe
Rüdiger Rosenthal (*1952) wird als Oppositioneller jahrelang von der Staatssicherheit bedrängt. 1986 entscheidet er sich für die Ausreise aus der DDR. Als unerwünschte, „feindlich-negative Person" kann er 1987 den „Tränenpalast" in Richtung Westen passieren, ohne aufgehalten zu werden.
placeholder9
Lange Schlangen bilden sich vor dem „Tränenpalast“. Familien und Freunde verabschieden sich.
placeholder9
Pässe und Visa kontrollieren Männer in Uniformen der DDR-Grenztruppen. Sie sind jedoch Mitarbeiter der Staatssicherheit.
placeholder9
Der DDR-Oppositionelle Stefan Ullmann reist über den „Tränenpalast“ dauerhaft in den Westen aus. Von dort informiert er mit dieser Karte seine Freunde.
placeholder9
Nach dem Fall der Mauer wird die Grenze auch am „Tränenpalast" am Bahnhof Friedrichstraße durchlässig. Zahllose Ostberliner nutzen die Gelegenheit.

Verzweiflung, Abschiedsschmerz und die Ungewissheit, wann ein Wiedersehen möglich ist: Im „Tränenpalast" wird die deutsche Teilung mit Händen greifbar. Für die meisten Menschen aus der DDR endet der Weg hier. Sie müssen ihre Verwandten und Bekannten aus dem Westen verabschieden  –  oft unter Tränen.

Der „Tränenpalast" ist die gläserne Abfertigungshalle am Bahnhof Friedrichstraße für die Ausreise von Ost- nach West-Berlin.

Mit dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 wird aus dem Durchgangsbahnhof Friedrichstraße über Nacht ein Kopf- und Grenzbahnhof. Alle Schienenverbindungen zwischen Ost- und West-Berlin laufen nun ausschließlich über diesen Knotenpunkt. Um Fluchtversuche zu verhindern, wird 1962 für die kontrollierte Ausreise aus der DDR eine gesonderte Abfertigungshalle eingerichtet  –  der „Tränenpalast". Strenge Pass- und Zollkontrollen abseits der Öffentlichkeit sind mit Strapazen und Schikanen verbunden. Die Reisenden müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Auffälligkeiten bei der Grenzabfertigung haben Befragungen, Verhöre und in Einzelfällen sogar Arrest zur Folge. Schon das Einreichen eines Ausreiseantrags kann zu Diskriminierungen führen. DDR-Gerichte verurteilen Antragsteller, die endgültig ausreisen wollen, zum Teil zu hohen Gefängnisstrafen. In der Nacht auf den 10. November 1989 wird auch am „Tränenpalast" die Grenze durchlässig. Zahllose Ost-Berliner nutzen die Gelegenheit, um in den Westteil der Stadt zu gelangen.

 
mehr
Besucherinformation

Weitere

Grenzorte
 
Deutsche Demokratische Republik (DDR) Sowjetische Besatzungszone (SBZ) SBZ/DDR
Berlin Rostock Leipzig Fünfeichen Eichsfeld Berlin, „Tränenpalast“ Mühlberg Jamlitz Erfurt, Andreasstraße Sachsenhausen Berlin, Normannenstraße Halle, Roter Ochse Weesow Rostock Buchenwald Chemnitz Suhl Cottbus Strafvollzugsanstalt Waldheim Bützow Dresden, Münchner Platz Bautzen Leipzig, Runde Ecke Marienborn Magdeburg Potsdam, Leistikowstraße Frankfurt/Oder Berlin, Checkpoint Charlie Neustrelitz Gera, Amthordurchgang Dresden, Bautzner Straße Schwedt Potsdam, Lindenstraße Ketschendorf Neubrandenburg Torgau, Jugendwerkhof Berlin, Bernauer Straße Schwerin, Demmlerplatz Brandenburg-Görden Mödlareuth Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Rummelsburg Berlin-Pankow Hoheneck Berlin, Magdalenenstraße Erinnerungsort Torgau Justizunrecht - Diktatur - Widerstand Leipzig, Hinrichtungsstätte Cottbus Untersuchungshaftanstalt Berlin-Marienfelde

"Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil.“

In der zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in der Leipziger Alfred-Kästner-Straße werden zum Tode Verurteilte seit 1968 durch den "unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt" hingerichtet.

Historischer Ort
schliessen
 
Seite drucken
Bildnachweis