Orte der Repression

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Hoheneck

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Abweisend und bedrohlich liegt die Burg Hoheneck über dem kleinen Ort Stollberg. Ab 1950 ist hier das berüchtigste Frauengefängnis in der DDR untergebracht.
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Für Tausende Frauen wird Hoheneck zum Albtraum.
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Die Gefangenen müssen zum Teil Zwangsarbeit leisten.
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Schmutzige, heruntergekommene Sanitäranlagen gehören zum Gefängnisalltag in Hoheneck.

„Hoheneck": Wie kaum eine andere Bezeichnung steht das berüchtigte Frauengefängnisse für die Unmenschlichkeit des Strafvollzugs in der DDR. Müttern werden Neugeborene, die in der Haftanstalt auf die Welt kommen, weggenommen. Überbelegung der Zellen, heruntergekommene Sanitäranlagen und Mangelernährung bei gleichzeitig kräftezehrender und gesundheitsschädlicher Arbeit prägen den Haftalltag.

Burg Hoheneck in Stollberg/Erzgebirge ist seit 1950 das wichtigste Frauengefängnis in der DDR.

Das Gefängnis in der Burg besteht bereits seit Jahrhunderten: Schon 1564 befindet sich in dem kleinen Turm auf dem „Hohen Eck" ein Amtsgefängnis. Im 19. Jahrhundert wird die Burg zu einer Frauen-, dann zu einer Männerhaftanstalt ausgebaut. Die Nationalsozialisten nutzen sie als Jugendstrafanstalt. 1949 wird das Gefängnis dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt, 1950 treffen aus dem aufgelösten sowjetischen Speziallager Sachsenhausen 1.119 durch das Sowjetische Militärtribunal (SMT) verurteilte Frauen mit ungefähr 30 Kleinkindern und Babys in Hoheneck ein. Schlechte Ernährung, mangelhafte Hygiene und völlige Überbelegung führen im Oktober 1953 zu einem Hungerstreik. Politische Gefangene und Schwerkriminelle werden mit bis zu 16 Personen zusammen in Zellen gepfercht. Die höchste Belegung erreicht Hoheneck 1974 mit 1.612 Inhaftierten. Das Gefängnis ist damit zu mehr als 30 Prozent überfüllt. 1989 werden 169 politische Gefangene entlassen, 2001 wird das Gefängnis geschlossen.

 
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"Feindliche Elemente sind in Gewahrsam zu halten."

Die Gefangenen des sowjetischen Speziallagers in Torgau sind vollständig von der Außenwelt isoliert. Auch im Falle des Todes werden Angehörige nicht verständigt.

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