Orte der Repression

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Cottbus Untersuchungshaftanstalt

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Über dem Freigangbereich der Häftlinge in der Untersuchungshaftanstalt Cottbus sind Laufgitter für die Wachposten angebracht.
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Ein Gedenkstein an der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt Cottbus erinnert an die Opfer der stalinistischen Willkür von 1945 bis 1950.
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Es gab 50 Zellen für je zwei Häftlinge, die dort oft monatelang isoliert waren, jederzeit der Beobachtung durch die „Spione“ in der Tür ausgesetzt.

Auch beim Verlassen der Zellen sind die Gefangenen vollständig isoliert. Ab 1977 werden die Freigangboxen mit Maschendraht überspannt. Wachpostenlaufgitter führen darüber, um jegliche Kontaktaufnahme mit der Nachbarbox zu unterbinden.

Die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Bezirk Cottbus befindet sich im früheren Amtsgerichtsgefängnis am Spreeufer in Cottbus.

Von 1945 bis 1950 nutzt das sowjetische Innenministerium (NKWD) das Gefängnis. Viele der Inhaftierten kommen ohne Gerichtsverhandlung in das Speziallager Nr. 6 in Jamlitz. In der Zeit von Dezember 1945 bis April 1947 werden insgesamt 1.306 Häftlinge per Lastwagen nach Jamlitz gebracht. In das Speziallager Ketschendorf müssen Häftlinge aus Cottbus zu Fuß marschieren. Ab 1950 übernimmt das MfS das Gefängnis, welches Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet wurde und bis Ende der 1970er Jahre eine sehr primitive Ausstattung aufweist. 1977 erst werden Toiletten und Waschbecken in den Zellen installiert sowie Duschen in der Haftanstalt eingebaut. Das Gefängnis ist mit 50 Zellen für 100 Häftlinge eingerichtet. Wie in allen MfS-Untersuchungshaftanstalten setzen vollständige Isolation, stundenlange Verhöre, Schlafentzug und Schikanen durch das Aufsichtspersonal den Häftlingen zu. Unschuldige, die als „Staatsfeinde“ beschuldigt werden, warten hier auf ihre Verurteilung. In dem ehemaligen Untersuchungsgefängnis ist heute ein Teil des Landgerichts Cottbus untergebracht.

 
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"Die Todesstrafe wird mittels Fallbeil in einem umschlossenen Raum vollzogen."

Im Gebäude des Landgerichts am Münchner Platz in Dresden werden ab Mai 1952 bis Dezember 1956 nachweislich 66 zum Tode Verurteilte mit dem Fallbeil hingerichtet. Die Hälfte davon sind Opfer der politischen Strafjustiz.

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