Betreiben die Nationalsozialisten in dem Gefängnis von 1939 bis 1944 noch eine Hinrichtungsstätte, richtet die sowjetische Besatzungsmacht zunächst ein Repatriierungslager ein. Danach untersteht es der Landesjustizverwaltung. Ab Januar 1951 übernimmt die Volkspolizei die Zuständigkeit und verschärft die Haftbedingungen deutlich. Im Frühjahr 1953 beginnt mit der „Aktion Rose" die spektakulärste der Enteignungsaktionen in den Ostseebadeorten. Mehr als 447 Hotelbesitzer werden verhaftet und nach Bützow gebracht. Die Aktion bringt dem Staat Vermögen im Wert von über 30 Millionen Mark und die Kontrolle über die Ostseeküste. Politische Häftlinge werden danach in Bützow nur noch selten inhaftiert.
Im Gebäude des Landgerichts am Münchner Platz in Dresden werden ab Mai 1952 bis Dezember 1956 nachweislich 66 zum Tode Verurteilte mit dem Fallbeil hingerichtet. Die Hälfte davon sind Opfer der politischen Strafjustiz.
Historischer Ort