Orte der Repression

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Neustrelitz

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Das kleine Gefängnis in Neustrelitz dient bis 1987 als Untersuchungshaftanstalt.
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Das Gefängnis liegt mitten in der Stadt und ist von außen kaum als solches zu erkennen.

Glasziegel und Sichtblenden verhindern die Orientierung der Häftlinge. Die meisten ahnen nicht einmal, wo sie sich befinden. Demselben Zweck dienen schwarze Vorhänge vor Gittertüren und Fenstern auf den Korridoren  –  auch beim Gang zur Vernehmung sollen die Häftlinge keine Anhaltspunkte zur Identifikation ihres Aufenthaltsorts erhaschen können.

Die Bezirksverwaltung Neubrandenburg des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) unterhält von 1953 bis 1987 ihre zentrale Untersuchungshaftanstalt in der Kleinstadt Neustrelitz.

Die um die Jahrhundertwende erbaute Haftanstalt in der Töpferstraße ist aufgrund ihrer Lage und der Geheimhaltung des MfS ein von außen kaum erkennbares Gefängnis für politische Häftlinge. Das Gebäude ist nur mit einfachsten sanitären Anlagen ausgestattet. Im Normalfall kann es bis zu 45 Häftlinge aufnehmen. 1966 sitzen im Schnitt 20 Menschen ein, in den 1970er Jahren steigt die Zahl der Inhaftierten an. Dringend erforderliche Modernisierungen werden immer wieder aufgeschoben, da seit 1966 im Zuge der Verlagerung der MfS-Bezirksverwaltung von Neustrelitz nach Neubrandenburg auch über einen Gefängnisneubau nachgedacht wird. Erst Ende 1972 erhalten die Zellen Waschbecken und Toiletten. Nach dem Umzug der Untersuchungshaftanstalt in das neu errichtete Gefängnis auf dem Lindenberg in Neubrandenburg wird das alte Gebäude 1987 an die Volkspolizei übergeben.

 
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"Die Todesstrafe wird mittels Fallbeil in einem umschlossenen Raum vollzogen."

Im Gebäude des Landgerichts am Münchner Platz in Dresden werden ab Mai 1952 bis Dezember 1956 nachweislich 66 zum Tode Verurteilte mit dem Fallbeil hingerichtet. Die Hälfte davon sind Opfer der politischen Strafjustiz.

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