Orte der Repression

Isolation Hunger Geheimdienst MfS Schlafentzug Ausreise Hinrichtung Flucht Willkür

Gera, Amthordurchgang

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Als Mitglied der Oppositionsgruppe „Eisenberger Kreis" wird Manfred Wagner (*1934) 1958 verhaftet. Nach mehrmonatiger Einzelhaft im Gefängnis Amthordurchgang in Gera wird er zu drei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. 1960 kommt er im Zuge einer Amnestie frei.
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Hilflosigkeit gegenüber den Wärtern prägt sich vielen Häftlingen als bleibende Erinnerung ein.
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Hinter einem Vorhang versteckt, scheint ein Röntgengerät die Häftlinge bestrahlt zu haben, während sie für ihre Akte fotografiert werden. Anhand der Gefängnis-Unterlagen lässt sich diese Praxis jedoch nicht zweifelsfrei belegen. Im Nachhinein findet sich auch keine erhöhte Strahlung im Raum.
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Bis 1975 gibt es auf den Zellen keine Toiletten. Die Gefangenen müssen Kübel für ihre Notdurft verwenden.
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Während der Haft sind die Gefangenen fast vollständig von der Außenwelt abgeschnitten.

Acht Monate verbringt Manfred Wagner 1958 in Einzelhaft. Isolation von den Mithäftlingen, kaum Kontakt zu seiner Familie und die erzwungene völlige Untätigkeit reiben ihn auf. Jedes Detail des eintönigen Tagesablaufs nutzt er, um sich geistig zu beschäftigen und seiner Haftzeit Struktur zu geben.

Das Gefängnis Amthordurchgang in Gera dient in der DDR ab 1952 als Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS).

Während des Nationalsozialismus nutzt die Geheime Staatspolizei das 1874 erbaute Gefängnis. Nach dem Zweiten Weltkrieg richtet die sowjetische Besatzungsmacht ein regionales Auffanggefängnis ein. Sie presst den Verhafteten, darunter vielen Jugendlichen, oft unter Folter Geständnisse ab, bevor sie zu langjährigen Haftstrafen oder zum Tode verurteilt werden. Viele werden in das sowjetische Speziallager Nr. 2 nach Buchenwald verlegt. 1947 wird das Gefängnis wieder der deutschen Gerichtsbarkeit unterstellt. Hauptanklagepunkte, die den in Gera Inhaftierten vorgeworfen werden, sind besonders „Wirtschaftsverbrechen", oft in Verbindung mit Enteignungen, und „Boykotthetze" bei Kritik am Staat. Die Haftbedingungen sind hart: Einzelhaft, vor allem zu Beginn des Aufenthalts, die auf Verlust der Identität zielende Nummerierung der Gefangenen und das Verbot, den eigenen Namen zu benutzen, gehören zum Alltag. Schlafentzug führt zu dauerhafter Übermüdung, die Häftlinge werden systematisch zermürbt. 1981 stirbt der 23-jährige Matthias Domaschk unter bis heute ungeklärten Umständen nach einem Verhör durch das MfS.

 
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"Keiner glaubte, frei oder zumindest lebend davonzukommen."

Im sowjetischen Speziallager Nr. 2 Buchenwald werden willkürlich Menschen inhaftiert - über 7.000 Insassen überleben die Haft nicht.

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